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'''Hospize für Kinder und'''
=== Hospize für Kinder und Jugendliche begleiten ihre Gäste oft über viele Jahre und bringen den Familien eine große Entlastung. Ihre Finanzen sind jedoch klamm. ===
'''Jugendliche begleiten ihre
 
Gäste oft über viele Jahre
[[File:Hospize.png|frame|'''Hospize brauchen eine Stimme:''' ''Sebastian Krumbiegel von den Prinzen im „Bärenherz“ in Leipzig'']]
und bringen den Familien
 
eine große Entlastung.
Ein Kinderhospiz ist eine spezialisierte Entlastungsinfrastruktur für Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden“, erklärt Roland Penz, der das älteste Kinder- und Jugendhospiz Deutschlands, das Balthasar in Olpe, leitet. Während Hospize für Erwachsene primär die finale Lebensphase begleiteten, setze die Kinderhospizarbeit schon ab der Diagnosestellung ein; man begleite Familien oft über Jahre oder gar Jahrzehnte.
Ihre Finanzen sind jedoch
 
klamm.'''
„Das Kernangebot umfasst stationäre Entlastungsaufenthalte, bei denen die medizinische Pflege des Kindes temporär von Fachkräften übernommen wird, um dem Familiensystem eine Entlastung vom Alltag zu bieten.“ Nach Schätzungen leben in Deutschland mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen.
----
 
Ein Kinderhospiz ist eine spezia-
Nach Angaben des Deutschen Kinderhospizvereins (DKHV), dem Petra Kiwitt und Marcel Globisch vorstehen, gibt es hierzulande 22 stationäre Einrichtungen, darunter sind zwei Tageshospize, die Familien in der letzten Lebensphase ihres lebensverkürzend erkrankten Kindes begleiteten. Außerdem existierten 171 ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste.
lisierte Entlastungsinfrastruk-
 
tur für Familien mit Kindern,
Im stationären Hospiz werden Kinder und Jugendliche meistens wenige Wochen im Jahr aufgenommen; Eltern und Geschwister sollen durchschnaufen können. Der ambulante Dienst setzt hingegen dort an, wo das Leben der Familien stattfindet: in ihrem eigenen Zuhause. Er sei so wichtig, weil die Familien die restlichen 48 bis 50 Wochen des Jahres allein bewältigen müssten, sagt Janin Weisser, Vorstandsreferentin im DKHV. Ehrenamtliche Mitarbeiter hören zu und begleiten die kranken Kinder und deren Geschwister. Ziel sei, das Familiensystem so zu stabilisieren, dass ein Verbleib in der gewohnten Umgebung dauerhaft möglich sei.
Jugendlichen und jungen Er-
 
wachsenen, die an einer lebensverkür-
Die ersten ambulanten Kinderhospizdienste entstanden 1997. 1998 eröffnete dann das erste stationäre Kinderhospiz in Olpe. Ein Meilenstein war die Durchsetzung von Rahmenvereinbarungen für den ambulanten und stationären Bereich, um die Finanzierung und Qualitätsstandards rechtlich abzusichern. Der DKHV beschäftigt 1500 ehrenamtliche und 185 hauptamtliche Mitarbeiter. Mit einem Budget von rund 16 Millionen Euro für 2026 will der Verein die Professionalisierung voranbringen.
zenden Erkrankung leiden“, erklärt Ro-
 
land Penz, der das älteste Kinder- und Ju-
Rund 70 Prozent der Arbeit refinanziert man über freiwillig gegebene Mittel. Der Spendenanteil lag nach dem Geschäftsbericht 2024 bei knapp 44 Prozent, aus Erbschaften stammten knapp zehn Prozent. Etwa 13 Prozent waren Förderbeiträge von Stiftungen. Die anderen 30 Prozent des Budgets setzten sich aus gesetzlichen Förderungen der Krankenkassen sowie Beiträgen und Erträgen zusammen, dazu gehören Mitgliedsbeiträge und das Sammeln von Zahngold.
gendhospiz Deutschlands, das Balthasar
 
in Olpe, leitet. Während Hospize für Er-
Der Fachkräftemangel ist auch in der Kinder- und Jugendhospizarbeit angekommen. Die Qualifikationsanforderungen, die in den Rahmenvereinbarungen festgelegt werden, sind hoch. Das sei grundsätzlich richtig, sagt Globisch; doch wünscht er sich mehr Pragmatismus seitens der Krankenkassen.
wachsene primär die finale Lebensphase
 
begleiteten, setze die Kinderhospizarbeit
„2007 wurde eine Kollegin, die in ihrer Grundausbildung Buchhändlerin war, aufgrund ihrer Qualifikation als Trauerbegleiterin und weiterer Praxiserfahrungen im Feld der Kinder- und Jugendhospizarbeit als Fachkraft anerkannt“, berichtet Globisch. Heute würden selbst sehr geeignete Personen mit jahrelanger hauptberuflicher Erfahrung in angrenzenden Arbeitsfeldern abgelehnt, wenn sie nicht exakt die geforderte dreijährige Berufserfahrung in der Pflege oder Pädagogik sowie spezifische Weiterbildungen im Umfang von 320 Stunden nachweisen könnten.
schon ab der Diagnosestellung ein; man
 
begleite Familien oft über Jahre oder gar
In den Anfangsjahren sei man fast vollständig auf Spenden angewiesen gewesen, erzählt Penz vom Kinderhospiz Balthasar. „Die Kassen wussten noch gar nicht, wie sie solche Leistungen abrechnen sollten.“ Ein Hospiz, das nicht heilen, sondern begleiten wollte, habe in kein Abrechnungsschema gepasst.
Jahrzehnte.
 
„Das Kernangebot umfasst stationäre
„Eine echte Verhandlungsgrundlage für unser Einrichtungsbudget haben wir seit 2017“, sagt Penz. Mit einem Jahresbudget von etwa sechs Millionen Euro leitet er ein mittelständisches Sozialunternehmen. Doch bleibe die ökonomische Realität eine Herausforderung. So tauche ein Herzstück der Arbeit, die psychosoziale Unterstützung der Eltern und Geschwister sowie die Trauerbegleitung, in den klassischen Abrechnungsmodalitäten kaum auf.
Entlastungsaufenthalte, bei denen die
 
medizinische Pflege des Kindes temporär
„Wir finanzieren uns zu etwa 50 Prozent aus Spenden“, berichtet Penz weiter. Das sei eine bittere Notwendigkeit und gelinge unter anderem wegen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit. Allein der regelmäßige Infobrief generiert jährlich rund 280.000 Euro. Rund 60 Prozent des Budgets fließen in die reine Pflege, die von 41 der 72 hauptamtlichen Mitarbeiter geleistet wird. Das Hospiz betreut laut Penz rund 230 Gäste im Alter von einem bis 28 Jahren, die jeweils einen bis drei Aufenthalte im Jahr haben.
von Fachkräften übernommen wird, um
 
dem Familiensystem eine Entlastung
Luis ist mit 19 Jahren der jüngste Sohn von Sandra Wandtke aus Velbert. Er lebt mit einer spastischen Zerebralparese, einer Bewegungs- und Haltungsstörung, die durch eine frühkindliche Schädigung des Gehirns verursacht wird; die Diagnose wurde im zehnten Lebensmonat gestellt.
vom Alltag zu bieten.“ Nach Schätzungen
 
leben in Deutschland mehr als 100.000
„Er leidet unter einer schweren Spastik in beiden Armen und Beinen, kann weder frei sitzen noch stehen und ist dauerhaft auf den Rollstuhl sowie fremde Hilfe angewiesen“, berichtet Wandtke.
Kinder und Jugendliche mit lebensver-
 
kürzenden Erkrankungen.
Obwohl die Zerebralparese kein fortschreitender Prozess im Gehirn ist, hat Luis Anspruch auf Hospizleistungen, weil lebensbedrohliche Komplikationen möglich sind. Seit vier Jahren nutzt die Familie die Entlastungsaufenthalte im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland in Düsseldorf. „Es ist einfach toll, dass man eine Woche oder ein paar Tage hat, um durchzuschnaufen“, sagt Wandtke. Der administrative Aufwand für Pflegeanträge, Telefonate mit Kassen und die Koordination von Hilfsmitteln stelle allerdings einen kleinen Halbtagsjob dar.
Nach Angaben des Deutschen Kinder-
 
hospizvereins (DKHV), dem Petra Kiwitt
„Man versteht, dass Krankenkassen auf Kosten achten müssen, aber nicht auf Kosten derjenigen, die es schon so schwer genug haben.“
und Marcel Globisch vorstehen, gibt es
 
hierzulande 22 stationäre Einrichtungen,
Besonders schlimm findet sie die ökonomische Trägheit des Systems. „Luis benötigt sowohl Fuß- als auch Handorthesen. Beide haben wir im vergangenen Jahr aufgrund von Verschleiß und Wachstum neu beantragt“, erzählt sie. Beide Anträge wurden abgelehnt und aus Kostengründen auf konfektionierte Orthesen verwiesen.
darunter sind zwei Tageshospize, die Fa-
 
milien in der letzten Lebensphase ihres le-
„Mit denen würde Luis allerdings nicht zurechtkommen, er benötigt maßangefertigte Orthesen. Also haben wir Widerspruch eingelegt, und es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis er die richtigen Orthesen bekommen hat – in dieser Zeit haben sich seine Kontrakturen verschlimmert.“ So etwas sei schwer zu ertragen.
bensverkürzend erkrankten Kindes be-
 
gleiteten. Außerdem existierten 171 am-
Für Wandtkes älteren Sohn Len, 21 Jahre, ist das Geschwisterprogramm ein Anker: „Er hat seinen Radius erweitert, neue Kontakte geknüpft und sich persönlich enorm weiterentwickelt“, erzählt die Mutter. Sie hat ihren Beruf aufgegeben, um als „Hausfrau, Mutter und Pflegekraft“ die Lücken zu füllen.
bulante Kinder- und Jugendhospizdienste.
 
Im stationären Hospiz werden Kinder
Zum 1. Juli 2025 gab es für die Familien eine gesetzliche Neuerung: die Zusammenlegung der Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (wenn Angehörige ausfallen) zum „Gemeinsamen Jahresbetrag“ von bis zu gut 3500 Euro. Der DKHV heißt die flexiblere Nutzung grundsätzlich gut, weist aber auf „Kollateralschäden“ in der Umsetzung hin, die auch die Verbände nicht antizipiert hätten: „Familien machen die Erfahrung, dass aufgrund des Wortlauts der gesetzlichen Neuregelung Krankenkassen den Gesamtbetrag der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für Aufenthalte in den stationären Kinderhospizen anrechnen, was zur Folge hat, dass ihnen somit Gelder für den Einsatz für die so wichtige Entlastung zu Hause in Form der Verhinderungspflege fehlen.“
und Jugendliche meistens wenige Wo-
 
chen im Jahr aufgenommen; Eltern und
Familien müssten entscheiden, ob eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege für sie wichtiger sei als ein Entlastungsaufenthalt, erklärt Juliane Schulze, Geschäftsführerin des Kinderhospizes Löwenherz in Syke. Die Reform bezeichnet sie als Etikettenschwindel; sie löse das Grundproblem der Unterfinanzierung nicht.
Geschwister sollen durchschnaufen kön-
 
nen. Der ambulante Dienst setzt hin-
Das Kinderhospiz Löwenherz muss jährlich rund 3,7 Millionen Euro an Spenden sammeln, um den stationären und ambulanten Betrieb abzusichern. Die Kassen refinanzierten etwa ein Drittel. „Wir müssen gucken, wie wir zwei Drittel der Gesamtsumme anderweitig einwerben“, sagt Schulze. Ständig treibe sie die Sorge um, ob man den jetzigen Betrieb aufrechterhalten könne.
gegen dort an, wo das Leben der Familien
 
stattfindet: in ihrem eigenen Zuhause. Er
==== Pia Krause ====
sei so wichtig, weil die Familien die restli-
chen 48 bis 50 Wochen des Jahres allein
bewältigen müssten, sagt Janin Weisser,
Vorstandsreferentin im DKHV. Ehren-
amtliche Mitarbeiter hören zu und be-
gleiten die kranken Kinder und deren
Geschwister. Ziel sei, das Familiensystem
so zu stabilisieren, dass ein Verbleib in
der gewohnten Umgebung dauerhaft
möglich sei.
Die ersten ambulanten Kinderhospiz-
dienste entstanden 1997. 1998 eröffnete
dann das erste stationäre Kinderhospiz in
Olpe. Ein Meilenstein war die Durchset-
zung von Rahmenvereinbarungen für den
ambulanten und stationären Bereich, um
die Finanzierung und Qualitätsstandards
rechtlich abzusichern. Der DKHV be-
schäftigt 1500 ehrenamtliche und 185
hauptamtliche Mitarbeiter. Mit einem
Budget von rund 16 Millionen Euro für
2026 will der Verein die Professionalisie-
rung voranbringen.
Rund 70 Prozent der Arbeit refinan-
ziert man über freiwillig gegebene Mittel.
Der Spendenanteil lag nach dem Ge-
schäftsbericht 2024 bei knapp 44 Pro-
zent, aus Erbschaften stammten knapp
zehn Prozent. Etwa 13 Prozent waren
Förderbeiträge von Stiftungen. Die ande-
ren 30 Prozent des Budgets setzten sich
aus gesetzlichen Förderungen der Kran-
kenkassen sowie Beiträgen und Erträgen
zusammen, dazu gehören Mitgliedsbei-
träge und das Sammeln von Zahngold.Der Fachkräftemangel ist auch in der
Kinder- und Jugendhospizarbeit ange-
kommen. Die Qualifikationsanforderun-
gen, die in den Rahmenvereinbarungen
festgelegt werden, sind hoch. Das sei
grundsätzlich richtig, sagt Globisch; doch
wünscht er sich mehr Pragmatismus sei-
tens der Krankenkassen.
„2007 wurde eine Kollegin, die in ihrer
Grundausbildung Buchhändlerin war, auf-
grund ihrer Qualifikation als Trauerbe-
gleiterin und weiterer Praxiserfahrungen
im Feld der Kinder- und Jugendhospiz-
arbeit als Fachkraft anerkannt“, berichtet
Globisch. Heute würden selbst sehr geeig-
nete Personen mit jahrelanger hauptberuf-
licher Erfahrung in angrenzenden Arbeits-
feldern abgelehnt, wenn sie nicht exakt die
geforderte dreijährige Berufserfahrung in
der Pflege oder Pädagogik sowie spezifi-
sche Weiterbildungen im Umfang von 320
Stunden nachweisen könnten.
In den Anfangsjahren sei man fast voll-
ständig auf Spenden angewiesen gewe-
sen, erzählt Penz vom Kinderhospiz Bal-
thasar. „Die Kassen wussten noch gar
nicht, wie sie solche Leistungen abrech-
nen sollten.“ Ein Hospiz, das nicht hei-
len, sondern begleiten wollte, habe in
kein Abrechnungsschema gepasst.
„Eine echte Verhandlungsgrundlage für
unser Einrichtungsbudget haben wir seit
2017“, sagt Penz. Mit einem Jahresbudget
von etwa sechs Millionen Euro leitet er ein
mittelständisches Sozialunternehmen.
Doch bleibe die ökonomische Realität eine
Herausforderung. So tauche ein Herzstück
der Arbeit, die psychosoziale Unterstüt-
zung der Eltern und Geschwister sowie die
Trauerbegleitung, in den klassischen Ab-
rechnungsmodalitäten kaum auf.
„Wir finanzieren uns zu etwa 50 Pro-
zent aus Spenden“, berichtet Penz weiter.
Das sei eine bittere Notwendigkeit und
gelinge unter anderem wegen einer pro-
fessionellen Öffentlichkeitsarbeit. Allein
der regelmäßige Infobrief generiert jähr-
lich rund 280.000 Euro. Rund 60 Prozent
des Budgets fließen in die reine Pflege,
die von 41 der 72 hauptamtlichen Mit-
arbeiter geleistet wird. Das Hospiz be-
treut laut Penz rund 230 Gäste im Alter
von einem bis 28 Jahren, die jeweils
einen bis drei Aufenthalte im Jahr haben.
Luis ist mit 19 Jahren der jüngste Sohn
von Sandra Wandtke aus Velbert. Er lebt
mit einer spastischen Zerebralparese,
einer Bewegungs- und Haltungsstörung,
die durch eine frühkindliche Schädigung
des Gehirns verursacht wird; die Diagnose
wurde im zehnten Lebensmonat gestellt.
„Er leidet unter einer schweren Spastik in
beiden Armen und Beinen, kann weder
frei sitzen noch stehen und ist dauerhaft
auf den Rollstuhl sowie fremde Hilfe ange-
wiesen“, berichtet Wandtke.
Obwohl die Zerebralparese kein fort-
schreitender Prozess im Gehirn ist, hat
Luis Anspruch auf Hospizleistungen,
weil lebensbedrohliche Komplikationen
möglich sind. Seit vier Jahren nutzt die
Familie die Entlastungsaufenthalte im
Kinder- und Jugendhospiz Regenbogen-
land in Düsseldorf. „Es ist einfach toll,
dass man eine Woche oder ein paar Tage
hat, um durchzuschnaufen“, sagt Wandt-
ke. Der administrative Aufwand für Pfle-
geanträge, Telefonate mit Kassen und die
Koordination von Hilfsmitteln stelle al-
lerdings einen kleinen Halbtagsjob dar.
„Man versteht, dass Krankenkassen auf
Kosten achten müssen, aber nicht auf
Kosten derjenigen, die es schon so
schwer genug haben.“
Besonders schlimm findet sie die öko-
nomische Trägheit des Systems. „Luis be-
nötigt sowohl Fuß- als auch Handorthe-
sen. Beide haben wir im vergangenen Jahr
aufgrund von Verschleiß und Wachstum
neu beantragt“, erzählt sie. Beide Anträge
wurden abgelehnt und aus Kostengründen
auf konfektionierte Orthesen verwiesen.
„Mit denen würde Luis allerdings nicht zu-
rechtkommen, er benötigt maßangefertig-
te Orthesen. Also haben wir Widerspruch
eingelegt, und es hat über ein halbes Jahr
gedauert, bis er die richtigen Orthesen be-
kommen hat – in dieser Zeit haben sich
seine Kontrakturen verschlimmert.“ So et-
was sei schwer zu ertragen.
Für Wandtkes älteren Sohn Len, 21
Jahre, ist das Geschwisterprogramm ein
Anker: „Er hat seinen Radius erweitert,
neue Kontakte geknüpft und sich persön-
lich enorm weiterentwickelt“, erzählt die
Mutter. Sie hat ihren Beruf aufgegeben,
um als „Hausfrau, Mutter und Pflege-
kraft“ die Lücken zu füllen.
Zum 1. Juli 2025 gab es für die Fami-
lien eine gesetzliche Neuerung: die Zu-
sammenlegung der Budgets für Kurz-
zeitpflege und Verhinderungspflege
(wenn Angehörige ausfallen) zum „Ge-
meinsamen Jahresbetrag“ von bis zu gut
3500 Euro. Der DKHV heißt die flexible-
re Nutzung grundsätzlich gut, weist aber
auf „Kollateralschäden“ in der Umset-
zung hin, die auch die Verbände nicht
antizipiert hätten: „Familien machen die
Erfahrung, dass aufgrund des Wortlauts
der gesetzlichen Neuregelung Kranken-
kassen den Gesamtbetrag der Kurzzeit-
pflege und Verhinderungspflege für Auf-
enthalte in den stationären Kinderhospi-
zen anrechnen, was zur Folge hat, dass
ihnen somit Gelder für den Einsatz für
die so wichtige Entlastung zu Hause in
Form der Verhinderungspflege fehlen.“
Familien müssten entscheiden, ob
eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinde-
rungspflege für sie wichtiger sei als ein
Entlastungsaufenthalt, erklärt Juliane
Schulze, Geschäftsführerin des Kinder-
hospizes Löwenherz in Syke. Die Re-
form bezeichnet sie als Etikettenschwin-
del; sie löse das Grundproblem der
Unterfinanzierung nicht.
Das Kinderhospiz Löwenherz muss
jährlich rund 3,7 Millionen Euro an
Spenden sammeln, um den stationären
und ambulanten Betrieb abzusichern.
Die Kassen refinanzierten etwa ein Drit-
tel. „Wir müssen gucken, wie wir zwei
Drittel der Gesamtsumme anderweitig
einwerben“, sagt Schulze. Ständig treibe
sie die Sorge um, ob man den jetzigen Be-
trieb aufrechterhalten könne.
Pia Krause
Landgraf-Ludwigs-Gymnasium, Gießen
Ein Kinderhospiz ist eine spezia-
lisierte Entlastungsinfrastruk-
tur für Familien mit Kindern,
Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen, die an einer lebensverkür-
zenden Erkrankung leiden“, erklärt Ro-
land Penz, der das älteste Kinder- und Ju-
gendhospiz Deutschlands, das Balthasar
in Olpe, leitet. Während Hospize für Er-
wachsene primär die finale Lebensphase
begleiteten, setze die Kinderhospizarbeit
schon ab der Diagnosestellung ein; man
begleite Familien oft über Jahre oder gar
Jahrzehnte.
„Das Kernangebot umfasst stationäre
Entlastungsaufenthalte, bei denen die
medizinische Pflege des Kindes temporär
von Fachkräften übernommen wird, um
dem Familiensystem eine Entlastung
vom Alltag zu bieten.“ Nach Schätzungen
leben in Deutschland mehr als 100.000
Kinder und Jugendliche mit lebensver-
kürzenden Erkrankungen.
Nach Angaben des Deutschen Kinder-
hospizvereins (DKHV), dem Petra Kiwitt
und Marcel Globisch vorstehen, gibt es
hierzulande 22 stationäre Einrichtungen,
darunter sind zwei Tageshospize, die Fa-
milien in der letzten Lebensphase ihres le-
bensverkürzend erkrankten Kindes be-
gleiteten. Außerdem existierten 171 am-
bulante Kinder- und Jugendhospizdienste.
Im stationären Hospiz werden Kinder
und Jugendliche meistens wenige Wo-
chen im Jahr aufgenommen; Eltern und
Geschwister sollen durchschnaufen kön-
nen. Der ambulante Dienst setzt hin-
gegen dort an, wo das Leben der Familien
stattfindet: in ihrem eigenen Zuhause. Er
sei so wichtig, weil die Familien die restli-
chen 48 bis 50 Wochen des Jahres allein
bewältigen müssten, sagt Janin Weisser,
Vorstandsreferentin im DKHV. Ehren-
amtliche Mitarbeiter hören zu und be-
gleiten die kranken Kinder und deren
Geschwister. Ziel sei, das Familiensystem
so zu stabilisieren, dass ein Verbleib in
der gewohnten Umgebung dauerhaft
möglich sei.
Die ersten ambulanten Kinderhospiz-
dienste entstanden 1997. 1998 eröffnete
dann das erste stationäre Kinderhospiz in
Olpe. Ein Meilenstein war die Durchset-
zung von Rahmenvereinbarungen für den
ambulanten und stationären Bereich, um
die Finanzierung und Qualitätsstandards
rechtlich abzusichern. Der DKHV be-
schäftigt 1500 ehrenamtliche und 185
hauptamtliche Mitarbeiter. Mit einem
Budget von rund 16 Millionen Euro für
2026 will der Verein die Professionalisie-
rung voranbringen.
Rund 70 Prozent der Arbeit refinan-
ziert man über freiwillig gegebene Mittel.
Der Spendenanteil lag nach dem Ge-
schäftsbericht 2024 bei knapp 44 Pro-
zent, aus Erbschaften stammten knapp
zehn Prozent. Etwa 13 Prozent waren
Förderbeiträge von Stiftungen. Die ande-
ren 30 Prozent des Budgets setzten sich
aus gesetzlichen Förderungen der Kran-
kenkassen sowie Beiträgen und Erträgen
zusammen, dazu gehören Mitgliedsbei-
träge und das Sammeln von Zahngold.

Aktuelle Version vom 24. Juni 2026, 14:17 Uhr

Hospize für Kinder und Jugendliche begleiten ihre Gäste oft über viele Jahre und bringen den Familien eine große Entlastung. Ihre Finanzen sind jedoch klamm.

Hospize brauchen eine Stimme: Sebastian Krumbiegel von den Prinzen im „Bärenherz“ in Leipzig

Ein Kinderhospiz ist eine spezialisierte Entlastungsinfrastruktur für Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden“, erklärt Roland Penz, der das älteste Kinder- und Jugendhospiz Deutschlands, das Balthasar in Olpe, leitet. Während Hospize für Erwachsene primär die finale Lebensphase begleiteten, setze die Kinderhospizarbeit schon ab der Diagnosestellung ein; man begleite Familien oft über Jahre oder gar Jahrzehnte.

„Das Kernangebot umfasst stationäre Entlastungsaufenthalte, bei denen die medizinische Pflege des Kindes temporär von Fachkräften übernommen wird, um dem Familiensystem eine Entlastung vom Alltag zu bieten.“ Nach Schätzungen leben in Deutschland mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen.

Nach Angaben des Deutschen Kinderhospizvereins (DKHV), dem Petra Kiwitt und Marcel Globisch vorstehen, gibt es hierzulande 22 stationäre Einrichtungen, darunter sind zwei Tageshospize, die Familien in der letzten Lebensphase ihres lebensverkürzend erkrankten Kindes begleiteten. Außerdem existierten 171 ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste.

Im stationären Hospiz werden Kinder und Jugendliche meistens wenige Wochen im Jahr aufgenommen; Eltern und Geschwister sollen durchschnaufen können. Der ambulante Dienst setzt hingegen dort an, wo das Leben der Familien stattfindet: in ihrem eigenen Zuhause. Er sei so wichtig, weil die Familien die restlichen 48 bis 50 Wochen des Jahres allein bewältigen müssten, sagt Janin Weisser, Vorstandsreferentin im DKHV. Ehrenamtliche Mitarbeiter hören zu und begleiten die kranken Kinder und deren Geschwister. Ziel sei, das Familiensystem so zu stabilisieren, dass ein Verbleib in der gewohnten Umgebung dauerhaft möglich sei.

Die ersten ambulanten Kinderhospizdienste entstanden 1997. 1998 eröffnete dann das erste stationäre Kinderhospiz in Olpe. Ein Meilenstein war die Durchsetzung von Rahmenvereinbarungen für den ambulanten und stationären Bereich, um die Finanzierung und Qualitätsstandards rechtlich abzusichern. Der DKHV beschäftigt 1500 ehrenamtliche und 185 hauptamtliche Mitarbeiter. Mit einem Budget von rund 16 Millionen Euro für 2026 will der Verein die Professionalisierung voranbringen.

Rund 70 Prozent der Arbeit refinanziert man über freiwillig gegebene Mittel. Der Spendenanteil lag nach dem Geschäftsbericht 2024 bei knapp 44 Prozent, aus Erbschaften stammten knapp zehn Prozent. Etwa 13 Prozent waren Förderbeiträge von Stiftungen. Die anderen 30 Prozent des Budgets setzten sich aus gesetzlichen Förderungen der Krankenkassen sowie Beiträgen und Erträgen zusammen, dazu gehören Mitgliedsbeiträge und das Sammeln von Zahngold.

Der Fachkräftemangel ist auch in der Kinder- und Jugendhospizarbeit angekommen. Die Qualifikationsanforderungen, die in den Rahmenvereinbarungen festgelegt werden, sind hoch. Das sei grundsätzlich richtig, sagt Globisch; doch wünscht er sich mehr Pragmatismus seitens der Krankenkassen.

„2007 wurde eine Kollegin, die in ihrer Grundausbildung Buchhändlerin war, aufgrund ihrer Qualifikation als Trauerbegleiterin und weiterer Praxiserfahrungen im Feld der Kinder- und Jugendhospizarbeit als Fachkraft anerkannt“, berichtet Globisch. Heute würden selbst sehr geeignete Personen mit jahrelanger hauptberuflicher Erfahrung in angrenzenden Arbeitsfeldern abgelehnt, wenn sie nicht exakt die geforderte dreijährige Berufserfahrung in der Pflege oder Pädagogik sowie spezifische Weiterbildungen im Umfang von 320 Stunden nachweisen könnten.

In den Anfangsjahren sei man fast vollständig auf Spenden angewiesen gewesen, erzählt Penz vom Kinderhospiz Balthasar. „Die Kassen wussten noch gar nicht, wie sie solche Leistungen abrechnen sollten.“ Ein Hospiz, das nicht heilen, sondern begleiten wollte, habe in kein Abrechnungsschema gepasst.

„Eine echte Verhandlungsgrundlage für unser Einrichtungsbudget haben wir seit 2017“, sagt Penz. Mit einem Jahresbudget von etwa sechs Millionen Euro leitet er ein mittelständisches Sozialunternehmen. Doch bleibe die ökonomische Realität eine Herausforderung. So tauche ein Herzstück der Arbeit, die psychosoziale Unterstützung der Eltern und Geschwister sowie die Trauerbegleitung, in den klassischen Abrechnungsmodalitäten kaum auf.

„Wir finanzieren uns zu etwa 50 Prozent aus Spenden“, berichtet Penz weiter. Das sei eine bittere Notwendigkeit und gelinge unter anderem wegen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit. Allein der regelmäßige Infobrief generiert jährlich rund 280.000 Euro. Rund 60 Prozent des Budgets fließen in die reine Pflege, die von 41 der 72 hauptamtlichen Mitarbeiter geleistet wird. Das Hospiz betreut laut Penz rund 230 Gäste im Alter von einem bis 28 Jahren, die jeweils einen bis drei Aufenthalte im Jahr haben.

Luis ist mit 19 Jahren der jüngste Sohn von Sandra Wandtke aus Velbert. Er lebt mit einer spastischen Zerebralparese, einer Bewegungs- und Haltungsstörung, die durch eine frühkindliche Schädigung des Gehirns verursacht wird; die Diagnose wurde im zehnten Lebensmonat gestellt.

„Er leidet unter einer schweren Spastik in beiden Armen und Beinen, kann weder frei sitzen noch stehen und ist dauerhaft auf den Rollstuhl sowie fremde Hilfe angewiesen“, berichtet Wandtke.

Obwohl die Zerebralparese kein fortschreitender Prozess im Gehirn ist, hat Luis Anspruch auf Hospizleistungen, weil lebensbedrohliche Komplikationen möglich sind. Seit vier Jahren nutzt die Familie die Entlastungsaufenthalte im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland in Düsseldorf. „Es ist einfach toll, dass man eine Woche oder ein paar Tage hat, um durchzuschnaufen“, sagt Wandtke. Der administrative Aufwand für Pflegeanträge, Telefonate mit Kassen und die Koordination von Hilfsmitteln stelle allerdings einen kleinen Halbtagsjob dar.

„Man versteht, dass Krankenkassen auf Kosten achten müssen, aber nicht auf Kosten derjenigen, die es schon so schwer genug haben.“

Besonders schlimm findet sie die ökonomische Trägheit des Systems. „Luis benötigt sowohl Fuß- als auch Handorthesen. Beide haben wir im vergangenen Jahr aufgrund von Verschleiß und Wachstum neu beantragt“, erzählt sie. Beide Anträge wurden abgelehnt und aus Kostengründen auf konfektionierte Orthesen verwiesen.

„Mit denen würde Luis allerdings nicht zurechtkommen, er benötigt maßangefertigte Orthesen. Also haben wir Widerspruch eingelegt, und es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis er die richtigen Orthesen bekommen hat – in dieser Zeit haben sich seine Kontrakturen verschlimmert.“ So etwas sei schwer zu ertragen.

Für Wandtkes älteren Sohn Len, 21 Jahre, ist das Geschwisterprogramm ein Anker: „Er hat seinen Radius erweitert, neue Kontakte geknüpft und sich persönlich enorm weiterentwickelt“, erzählt die Mutter. Sie hat ihren Beruf aufgegeben, um als „Hausfrau, Mutter und Pflegekraft“ die Lücken zu füllen.

Zum 1. Juli 2025 gab es für die Familien eine gesetzliche Neuerung: die Zusammenlegung der Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (wenn Angehörige ausfallen) zum „Gemeinsamen Jahresbetrag“ von bis zu gut 3500 Euro. Der DKHV heißt die flexiblere Nutzung grundsätzlich gut, weist aber auf „Kollateralschäden“ in der Umsetzung hin, die auch die Verbände nicht antizipiert hätten: „Familien machen die Erfahrung, dass aufgrund des Wortlauts der gesetzlichen Neuregelung Krankenkassen den Gesamtbetrag der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für Aufenthalte in den stationären Kinderhospizen anrechnen, was zur Folge hat, dass ihnen somit Gelder für den Einsatz für die so wichtige Entlastung zu Hause in Form der Verhinderungspflege fehlen.“

Familien müssten entscheiden, ob eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege für sie wichtiger sei als ein Entlastungsaufenthalt, erklärt Juliane Schulze, Geschäftsführerin des Kinderhospizes Löwenherz in Syke. Die Reform bezeichnet sie als Etikettenschwindel; sie löse das Grundproblem der Unterfinanzierung nicht.

Das Kinderhospiz Löwenherz muss jährlich rund 3,7 Millionen Euro an Spenden sammeln, um den stationären und ambulanten Betrieb abzusichern. Die Kassen refinanzierten etwa ein Drittel. „Wir müssen gucken, wie wir zwei Drittel der Gesamtsumme anderweitig einwerben“, sagt Schulze. Ständig treibe sie die Sorge um, ob man den jetzigen Betrieb aufrechterhalten könne.

Pia Krause